AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von majayoga
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von majayoga, Rohrbergstr. 4, 65343 Eltville. Diese AGBs gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von majayoga unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
1. Angebote von majayoga
1) Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10-er Karte). Eine Kündigung ist nicht möglich. Privatunterricht findet in den Räumen von majayoga oder Online statt.
2) Veranstaltungen bei majayoga (Specials/Workshops/Seminare).
a) Geltungsbereich
Anmeldungen haben schriftlich (per Post oder Email) zu erfolgen und werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang gegenüber entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, im nachfolgenden Teilnehmer genannt.
b) Anmeldungen
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Mit dem Absenden der schriftlichen Anmeldungen werden automatisch die folgenden AGBs akzeptiert. Jede eingegangene Anmeldung per E-mail und auch postalisch ist verbindlich. Du erhältst eine Bestätigungsmail, den vollen Betrag bitten wir, wenn nicht anders ausgeschrieben, mit der Anmeldung auf unser Konto zu überweisen.
majayoga
Maja Dreyer
Konto 52003105
Wiesbadener Volksbank
BLZ 510 900 00
IBAN: DE 36 5109 0000 00520031 05
BIC: WIBADE5W
c) Stornierungen und Umbuchungen
Bei Stornierungen bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Bei Absage bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird die Hälfte des Kursbetrages berechnet. Ab einer Woche vor dem Termin ist die volle Gebühr zu entrichten. Sollte die Gebühr bis zu dem Zeitpunkt der Stornierung noch nicht überwiesen worden sein, hat der Veranstalter dennoch das Recht auf den fälligen Betrag und wird dieses in Anspruch nehmen. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit vom Teilnehmer benannt werden.
d) Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen bei majayoga erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Personen und Sachschäden wird von majayoga ausgeschlossen.
e) Leistungen
Die Referenten/Kursleiter erbringen ihre Dienstleistungen selbst. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind in Ausschreibung beschrieben und dem Teilnehmer bekannt. Änderungen der Programminhalte und der Referenten/Kursleiter aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten/Kursleiter nicht zu vertretenden Umständen behalten wir uns vor. Der Teilnehmer wird hierzu rechtzeitig benachrichtigt, außer es handelt sich um einen kurzfristigen Ausfall eines Referenten, bei dem eine Benachrichtigung nicht mehr möglich ist. Eine Änderung im Programm hat keine Auswirkungen auf die greifenden Stornoregelungen.
f) Annullierung
majayoga hat grundsätzlich das Recht geplante Veranstaltungen zu annullieren. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte Gebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
g) Gerichtsstand, Wirksamkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Eltville.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko
Nutzungsberechtigter (nachfolgend Nutzer oder Vertragspartner) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch Mitglied). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von majayoga die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.
3. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung
1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Wir erheben eine einmalige Anmeldegebühr von 20 € die nicht mehr rückerstattet wird. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 12 Monaten der 15.02.2024 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 14.02.2025.
2) Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
3)Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse von majayoga zu richten.
6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich. Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist majayoga durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
2) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von majayoga nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
1) Die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) ist im Interesse der Teilnehmer und aus räumlichen Gründen begrenzt.
2) Um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten ist eine Voranmeldung zu den Kursen empfohlen und bei manchen Kursen auch erforderlich.
3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
4) majayoga ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
5) majayoga ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von einem Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
6) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.
3) Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.
4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, majayoga zum Zwecke der Zahlung der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind majayoga unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den 15. eines Monats festgelegt.
5) majayoga ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von majayoga mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
6) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist majayoga berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
7) Sofern majayoga besondere Preisvergänstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. majayoga ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
8) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann majayoga eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt 10,00 € verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
7. Haftung
1) majayoga haftet für etwaige Schäden insoweit, als
a. majayoga oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von majayoga in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
b. schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
c. sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
2) Darüber hinaus haftet majayoga, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die majayoga oder ihre Erfüllungsgehilfen in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt majayoga keine Haftung.
8. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von majayoga Für den Verlust eines Schlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt 50,00 € zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.)
9. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, majayoga unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).
10. Datenschutzbestimmungen
Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
11. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Eltville vereinbart.
3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Eltville vereinbart. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
11.11.2013. 11:44
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